AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule „folgsame Pfoten“ (nachstehend Hundeschule genannt) gelten für sämtliche Angebote der Hundeschule. Mit jeder Anmeldung zu einem der Angebote der Hundeschule „folgsame Pfoten“ akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistung
Alle gebuchten oder in Anspruch genommenen Leistungen der Hundeschule durch den Kunden sind Vertragsgegenstand.
Die Hundeschule gibt keine Erfolgsgarantie, da der Erfolg des Trainings von der Mitarbeit und der Umsetzung des Trainings durch den Kunden abhängt sowie von den jeweiligen Eigenschaften des Hundes wie Rasse, Alter, Geschlecht, körperliche Gegebenheiten etc., die allesamt im Rahmen des Trainings berücksichtigt werden.
§ 3 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.
§ 4 Zahlung
Mit Abschluss des Vertrags wird die Teilnahmegebühr für das jeweilige Angebot fällig. Die Zahlung erfolgt vor Kursbeginn per Überweisung oder kann nach Absprache bar vor Ort geleistet werden.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde sichert mit der Anmeldung zu, dass
- der teilnehmende Hund behördlich gemeldet ist,
- eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht,
- er, sofern erforderlich, über die Sachkunde gemäß § 3 oder § 10 des Landeshundegesetzes NRW verfügt,
- der Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme gesund, frei von Parasiten ist und über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Hepatitis verfügt. Bei Welpen muss der Impfschutz altersentsprechend vorhanden sein.
Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor der Teilnahme über ansteckende Krankheiten des Hundes zu informieren. In diesem Fall entfällt das Training und wird nachgeholt.
Ebenso ist die Hundeschule im Vorfeld über bekannte Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu informieren.
Die Teilnahme an Gruppenangeboten ist während der Läufigkeit einer Hündin grundsätzlich nicht möglich.
Nach vorheriger Absprache kann eine Teilnahme bei bestimmten Außenterminen im Einzelfall gestattet werden.
Die Verwendung von Hilfsmitteln, die dem Hund Schmerzen, Schäden oder Leiden zufügen, ist untersagt. Hierzu zählen insbesondere Moxonhalsbänder oder -leinen, Stachelhalsbänder, Stromreizgeräte, Sprühstoßgeräte sowie schmerzauslösende Erziehungsgeschirre.
Ebenso unzulässig ist der Einsatz von aversiven oder tierschutzwidrigen Trainingsmethoden, wie z. B. Schlagen, Treten, Zwicken oder andere Maßnahmen, die dem Hund Angst, Schmerz oder Druck zufügen.
Kunden, die trotz Ermahnung durch die Hundeschule verbotene Trainingsmittel oder -methoden einsetzen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Hunde sind während der Trainingseinheiten grundsätzlich an einem gut sitzenden Brustgeschirr zu führen. Die Verwendung eines Halsbandes bedarf der vorherigen Absprache mit der Hundeschule. Die Entscheidung über die Eignung eines Halsbandes liegt im Ermessen der Hundeschule.
§ 6 Rücktritt und Absagen durch die Hundeschule
Das Training findet unabhängig von den Wetterverhältnissen statt. Machen die Wetterverhältnisse durch amtliche Unwetterwarnung oder Hitze ein Training in keiner Umgebung möglich, im Falle von Krankheit der Trainerin oder aus wichtigem Grund, kann das Training durch die Hundeschule abgesagt werden und es wird ein Nachholtermin stattfinden. Die Hundeschule kann Änderungen hinsichtlich des Trainingsorts, der Trainingszeit und der Abläufe auch kurzfristig durchführen. Die Hundeschule behält sich das Recht vor kurzfristige Änderungen bezüglich Trainingsort, Trainingszeit und Trainingsabläufe durchzuführen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenkursen oder Workshops nicht erreicht, kann die Hundeschule einen Termin oder einen Workshop absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer informiert und es fällt keine Ausfallgebühr an. Wenn möglich, wird der Termin nachgeholt.
§ 6 a Rücktritt und Absagen durch den Kunden
Absagen von Einzeltrainings oder Anamnesegesprächen
Absagen von Einzeltrainings oder Anamnesegesprächen durch den Kunden müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit erfolgen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen.
Für Einzeltrainings und Anamnesegespräche kann eine Anzahlung von 25 € erforderlich sein. Bei einer Terminverlegung weniger als 2 Werktagen vor dem vereinbarten Termin verfällt die Anzahlung als Aufwandsentschädigung. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Gleiches gilt, wenn der Termin vollständig abgesagt wird.
Wird der Termin weniger als 1 Werktag vor dem geplanten Zeitpunkt abgesagt, werden 75 % des eigentlichen Betrags fällig. Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall von der Rechnung abgezogen.
Läufigkeit von Hündinnen
Ist eine Hündin läufig, ist die Hundeschule vor Trainingsbeginn darüber zu informieren. Eine Teilnahme am Training ist in diesem Fall nur nach vorheriger Absprache möglich. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine eventuelle Deckung und deren Folgekosten.
Unterbrechung oder Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden
Wird das Training durch den Kunden während der Trainingseinheit unterbrochen oder beendet, wird die Gebühr nicht erstattet. Es besteht auch kein Anspruch auf das Nachholen der versäumten Zeit. Sollte der Teilnehmer das Training aus eigenen Gründen abbrechen, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
§ 6 b Gültigkeit 5er/10er-Blöcke
Die Teilnahme an fortlaufenden Kursen erfolgt über sogenannte Teilnahmeblöcke.
- Ein 5er-Block umfasst fünf aufeinanderfolgende Kurstermine und enthält einen Joker-Termin.
- Ein 10er-Block umfasst zehn aufeinanderfolgende Kurstermine und enthält zwei Joker-Termine.
Die Blöcke werden am Stück genommen. Das bedeutet, dass die Termine fortlaufend stattfinden und eine Unterbrechung des Blocks nicht möglich ist.
Mit den enthaltenen Joker-Terminen ist es möglich, einzelne Termine bei Abwesenheit zu entschuldigen, ohne dass diese als verfallen gelten.
Ein Joker kann nur genutzt werden, wenn die Abmeldung spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt.
Nicht genutzte Joker verfallen nach Ablauf des jeweiligen Blocks. Eine Auszahlung oder Übertragung ist nicht möglich.
Ein Teilnahmeblock ist immer einem bestimmten Kurs fest zugeordnet und kann nicht auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.
Werden mehrere Kurse gleichzeitig besucht, ist für jeden Kurs ein separater Block zu erwerben.
§ 6 c
Teams, die länger als 3 Wochen nicht mehr am Kurs teilgenommen haben, verliere den Anspruch auf Reservierung ihres Platzes in der angemeldeten Gruppe.
§ 7 Haftungsausschluss
Die Hundeschule haftet nur für eigenes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Für Personen-, Sach-, Vermögensschäden oder Verletzungen, die durch Dritte oder deren Hunden während des Trainings entstehen haftet die Hundeschule nicht. Die Haftung für den eigenen Hund liegt allein beim Hundehalter. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Alle Begleitpersonen sind vor der Teilnahme an den Angeboten durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss zu informieren.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Kundendaten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf kostenlose Auskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung sowie Widerruf der gespeicherten Daten. Die Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kontaktaufnahme, Ausstellung von Rechnungen, Übersendung von Angeboten der Hundeschule digital oder in Papierform gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ohne Ihre Einwilligung geschieht nicht.
Die Aufnahme und Teilnahme an WhatsApp-Gruppen bedarf der schriftlichen Einwilligung des Kunden.
Im Rahmen der Trainingseinheiten oder Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen von Hunden durch die Hundeschule gemacht werden, die für die Zwecke der Dokumentation, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Für die Aufnahme und Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen von Tieren ist keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich, da Tiere nicht denselben rechtlichen Schutz wie Personen genießen. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen von Werbemaßnahmen oder auf anderen Kommunikationskanälen der Hundeschule. Sollte eine Person (z. B. der Kunde oder andere Teilnehmer) auf den Aufnahmen erkennbar sein, bedarf dies einer schriftlichen Einverständniserklärung des Kunden.
Die Foto- und Videoaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht der Hundeschule und des Fotografen.
Foto- oder Videoaufnahmen durch den Kunden sind nicht gestattet und bedürfen in Ausnahmefällen der ausdrücklichen Genehmigung der Hundeschule.
§ 9 Copyright
Die Hundeschule behält sich alle Rechte an den Skripten, Informationsmaterialien, Trainingsplänen und ähnlichen Unterlagen vor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Bekanntgabe dieser Materialien ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bestimmungen im Übrigen wirksam.
§ 11 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Rheinberg.
Sofern die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ebenfalls Rheinberg als Gerichtsstand.